Seitenbereiche
Inhalt

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft

Zum Jahreswechsel 2025/2026 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226“ in Kraft (BGBl I Nr. 353 v. 23.12.2025). Dieses Gesetzespaket enthielt u. a. auch das „Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen“ (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz – KStTG). Dieses neue Gesetzeswerk verpflichtet Kryptowerte-Dienstleister sowie Kryptowerte-Betreiber (zum Beispiel Bison, Kranken, Coinbase usw.) zu umfassenden Sorgfaltspflichten wie u. a. zur Identifizierung ihrer Nutzerinnen bzw. Nutzer sowie zur Meldung sämtlicher Finanztransaktionen.

Steuertransparenz

Kryptoanlegerinnen und Kryptoanleger werden dadurch steuertransparent. So müssen Anbieter von Kryptodienstleistungen von ihren Kunden eine gültige Selbstauskunft einholen, aus der die steuerliche Ansässigkeit des Nutzers eindeutig hervorgeht (§ 4 KStTG). Inländische Kryptodienstleister müssen außerdem jährlich zum 31. Juli Name, Anschrift sowie Steuer-Identifikationsnummer ihrer Nutzer sowie die Art des zu meldenden Kryptowertes, alle An- und Verkäufe oder Tauschaktionen gegen eine FIAT-Währung dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Damit werden die Steuerbehörden künftig über alle Salden und Transaktionsdaten zu allen Ein- und Auszahlungen in den Wallets der Nutzer informiert.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: jd-photodesign - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Aktuelles

Mit unseren Steuernews bleiben Sie immer top informiert. Immer aktuell und am Puls des Steuerrechtes bringt Ihnen dieser einzigartige Service die wichtigsten Neuerungen näher.

mehr erfahren

Service

In unserem Service-Center finden Sie nützliche Downloads und Informationen zu diversen Steuerthemen. Ein Blick lohnt sich und hilft Ihnen das Verständnis für Ihre Steuern zu vertiefen.

mehr erfahren

Kontakt

Haben Sie Fragen zu einem Thema? Unser Kontaktformular erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns umgehend bei Ihnen. 

mehr erfahren
Wasseroberfläche

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.